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Fachrichtung Heilpädagogik

Ausbildungsbeginn

Der neue Kurs startet am 26.08.2024

Bewerbungen können ab sofort an das unten stehende E-Mail Postfach eingereicht werden.

Den aktuellen Flyer finden Sie hier als Download:

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Berufsbild

Die Heilpädagogik ist eine eigenständige Wissenschaft und Profession in der sozialen Arbeit mit spezifischen Kompetenzen und Aufgaben. Sie versteht sich als integraler Bestandteil der Pädagogik und bezeichnet die empirisch gestützte und wertgeleitete Wissenschaft des Diagnostizierens, der Förderung, der Bildung, Begleitung, Assistenz und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie der Beratung und Unterstützung von Angehörigen. Heilpädagogisches Handeln kann auch therapeutische Intentionen verfolgen. Heilpädagogisches Handeln ist grundsätzlich auf die Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ausgerichtet und hat die Steigerung ihrer Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe zum Ziel.

(Quelle: Bundesverband der Heilpädagogen BHP: Berufsbild Heilpädagogin/ Heilpädagoge)

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Arbeitsfeld

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind staatlich anerkannte Fachkräfte des Sozialwesens. Heilpädagogisches Handeln richtet sich an Menschen aller Altersstufen, die in ihrer Lebens- und Sinnerfahrung gefährdet oder beeinträchtigt sind.

Dieses Handeln verwirklicht sich in

  • Einzelbezügen
  • in Gruppen
  • in gruppenübergreifenden Tätigkeiten
  • in Leitungsaufgaben
  • in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten

Mögliche Arbeitsstätten sind:

  • Einrichtungen der Jugendhilfe (integrative und heilpädagogische Tagesstätten für Vor- und Schulkinder)
  • Wohngruppen (für Kinder und Jugendliche mit sozialen, emotionalen, kognitiven Auffälligkeiten, für Menschen mit Behinderung)
  • Kliniken (voll-, teilstationär und ambulant)
  • Schulen
  • berufsbildende Einrichtungen und Werkstätten
  • Einrichtungen der Altenhilfe und Rehabilitation
  • Frühförderstellen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Erziehungsberatungsstellen
  • freie Praxen u. a

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik:

  • staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher, als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation (z. B. Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/ Logopädin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Familienpfleger/in oder Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) zugelassen werde.
  • Nachweis einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung. Dies kann auch innerhalb einer praxisintegrierten Ausbildung, eines Teilzeitbildungsgangs oder im Berufspraktikum erworben werden.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin/zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen dauert 1,5 Jahre. Die Ausbildung richtet sich in Inhalt und Form nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gilt die Ferienordnung des Landes.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein qualifiziertes Abschlusszeugnis. Dieser Berufsabschluss entspricht der Stufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Sie sind dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen.

Am Ende der Ausbildung steht eine staatliche Abschlussprüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  • zwei schriftliche Arbeiten
  • ein Kolloquium, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilpädagogischen Handelns geprüft werden.

Didaktische Gestaltung

Lernen geschieht in Plenumsveranstaltungen, in Studierendenteams und selbstorganisiert an verschiedenen Lernorten (Schule, heilpädagogische Arbeitsfelder, Bibliotheken, Internet etc.). Die Studierenden werden dabei fachlich und in ihrem Teamprozess von den einzelnen Fachlehrkräften beziehungsweise im Fach Heilpädagogische Praxis auch von ihren Praxisanleiter*innen in den Praxisstellen begleitet.

Lernfelder

  • Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Lebenswelt erkennen und verstehen
  • Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten, unterstützen und erziehen
  • Menschen mit Beeinträchtigungen in gezielten Maßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Methoden fördern, bilden und beraten
  • Arbeiten in Teams, mit Angehörigen und Fachdiensten
  • Die heilpädagogische Arbeit dokumentieren und evaluieren

Lernbereiche

  • Fächer im fachrichtungsübergreifenden Bereich
  • Deutsch/Kommunikation (80 – 200 Stunden)
  • Fremdsprache (Englisch) (60 – 80 Stunden)
  • Politik/Gesellschaftslehre (80 – 120 Stunden)
  • Medizinische Grundlagen (80 – 130 Stunden)
  • Selbstorganisiertes Lernen (360 Stunden)

Fächer im fachrichtungsbezogenen Lernbereich:

  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik (500 – 600 Stunden)
  • Theologisch-anthropologisch/ethische Grundlagen (60 – 120 Stunden)
  • Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen: musisch-kreative Verfahren/Spiel, bewegungsorientierte Verfahren, körperorientierte Verfahren, Beratungsverfahren, psychotherapeutisch orientierte Verfahren (450 – 520 Stunden)
  • Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung (220 – 360 Stunden)
  • Projektarbeit (120 – 240 Stunden)

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwarten wir, dass sie dieses Angebot eines selbstverantworteten Lernprozesses als Chance zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung einer heilpädagogischen Haltung nutzen.

Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung

Da die Ausbildung in Teilzeit erfolgt, ist das Unterrichtsfach "Heilpädagogische Praxis" in die 1,5 Ausbildungsjahre integriert, das heißt, die Teilnehmerinnen und die Teilnehmer müssen wöchentlich mindestens 8 Stunden in einem Arbeitsfeld tätig sein, in dem sie in heilpädagogischer Arbeit angeleitet werden. Dies kann im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisses oder eines Praktikums geschehen.

Unterrichtszeiten

Der Präsenzunterricht findet durchgängig montags und dienstags ganztägig statt.

Zusätzlich gibt es fünf Kompaktwochen und drei Samstage Präsenzunterricht.

Im ersten Halbjahr (von August 2024 bis Januar 2025) erfolgt ergänzend mittwochs von 18.00 bis 21.15 Uhr Distanzunterricht in digitaler Präsenz oder selbstgesteuert über eine Lernplattform.

Kosten

Es besteht Schulgeldfreiheit. Die Kosten für Arbeitsmaterial und Lernmittel müssen in der Regel selbst übernommen werden.

Förderung

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist möglich. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und die Arbeitsämter.

Anmeldung und Bewerbung

Bewerbungen für die schulische Ausbildung werden ab sofort angenommen.

Die Interessenten werden zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen.

Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf
  • zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
  • eine beglaubigte Fotokopie des letzten Abschlusszeugnisses
  • eine beglaubigte Fotokopie der staatlichen Anerkennung
  • die Bestätigung einer einjährigen hauptamtlichen Tätigkeit

Nach erfolgter Schulplatzzusage ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" (bzw. eine beglaubigte Kopie) vorzulegen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!

Anfragen richten Sie bitte an das

LVR-Berufskolleg
Fachbereich Heilpädagogik
Herrn Schönberger
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf

Mit nur einem Klick können Sie hier Ihre Bewerbung direkt per Mail einreichen.

Ansprechpartner

Frau Maren Berheide (Bildungsgangleiterin Heilpädagogik)
Tel.: +49 (0)211 291993-136
Fax: +49 (0)211 291993-123

E-Mail: maren.berheide@lvr.de

Herr Dietmar Schönberger
Tel.: +49 (0)211 291993-117
Fax: +49 (0)211 291993-123

E-Mail: dietmar.schoenberger@lvr.de